In der aktuellen Ausgabe der Stadtzeitung "Innsbruck informiert" wurde Tipps und Regeln für "Sicheres Grillen" von VBGM Kaufmann, sowie AV Kugler (Feuerpolizei) und BD Reichel (Berufsfeuerwehr) veröffentlicht. Hier der Auszug
Da an die Feuerwehren immer wieder Fragen zu diesem Thema gestellt werden hier der Auszug aus der Mai-Ausgabe von "<a href="http://www.innsbruckinformiert.at/" target=ii>Innsbruck informiert</a>" bzw. der <a href="../download/berichte/Innsbruck%20informiert%202011%2005%20-%2011%20Sicheres%20Grillen.pdf">gesamte Artikel zum Download</a>:
<ul><li>Den Griller standsicher aufstellen (auf harten, ebenen Boden bzw. Größe der Unterlage achten). </li><li>Holzkohlengriller wegen der Gefahr des Funkenfluges windgeschützt aufstellen. Die Wärmestrahlung muss ungehindert abziehen können. Daher ist das Aufstellen auf Balkonen, Plätzen unter Holzdecken, vor Fenstern, in Carports und Schuppen o. ä. nicht erlaubt. Bei Gas-und Elektrogrillern ist auf genügend Abstand zu leicht brennbaren Gegenständen und eine brandbeständige Unterlage zu achten. </li><li>Bitte achten Sie darauf, dass andere Personen nicht durch starke Rauch-und Geruchsentwicklung belästigt werden. Dies gilt vor allem beim "Anheizen" des Grillers. </li><li><b>"Wildes" Grillen auf nicht gekennzeichneten Grillplätzen ist grundsätzlich verboten</b>. </li><li>Der Abstand zu brennbaren Gegenständen muss ausreichend sein. </li><li>Vorsicht mit flüssigen Grillanzündern! Relativ ungefährlich sind einzeln verpackte Zündwürfel sowie die Verwendung von Papier und Holzspänen. Nur zugelassene Mittel verwenden und die Menge an die Größe des Geräts anpassen. </li><li>Niemals Benzin oder Brennspiritus nachgießen, Stichflamme und Explosionen können zu schweren Verbrennungen führen. </li><li>Feuerstelle nie unbeaufsichtigt lassen. Besonders für Kinder ist das Feuer ein magischer und auch sehr gefährlicher Anziehungspunkt. Wenn nötig, die Gefahrenstelle durch geeignete Mittel abgrenzen. </li><li>Handschuhe und Grillbesteck sollte man nicht nur besitzen, sondern auch verwenden. </li><li>Zumindest ein Kübel Wasser und eine Wolldecke (keine Kunstfaser) sollten als Löschhilfe immer bereitstehen. </li><li>Wenn Kleidung Feuer gefangen hat, den Betroffenen am Fortlaufen hindern (Schockreaktion), ihn am Boden wälzen oder mit einer Decke das Feuer ersticken. Beim Grillen am besten keine Kleidung mit Kunststofffasern tragen! </li><li>Kleine Brandwunden unter fließendes kaltes Wasser halten. Mit Wundtüchern steril abdecken. Keine Hausmittel wie Öl, Mehl, etc. auf die Brandwunde geben, keine Medikamente verabreichen. </li><li>Bitte beachten Sie bei Gasgrillern auch die Vorschriften zur Lagerung für Flüssiggasbehälter. Gasflaschen dürfen nicht in Kellern oder geschlossenen, unbelüfteten Räumen gelagert werden. </li><li>Der Anschluss (die Verbindung) zwischen der Gasflasche und dem Griller muss auf Dichtheit geprüft werden. </li><li>Vor dem Verstauen des Grillgerätes unbedingt abkühlen lassen und die restliche Kohle mit Wasser ablöschen. VORSICHT: </li><li>eine glühenden oder nicht ausreichend abgekühlten Kohlen -jen Müll werfen. Es besteht extreme Brandgefahr! </li></ul>Für Fragen wenden Sie sich bitte an die Fachdienststellen Berufsfeuerwehr (Tel. 930 33) oder Bau-und Feuerpolizei (Tel. 5360-3116)
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Autor: Markus Strobl
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Original-URL: https://www.feuerwehr-innsbruck.at/html/bericht.php?id=815