Für viele Mitglieder von Freiwilligen Feuerwehren ist ihr Einsatz für das Feuerwehrwesen nicht nur Berufung, sondern ein erster Schritt zum Beruf „Berufsfeuerwehrfrau/mann“. Zuvor muss aber noch eine Bewerbungsphase und eine Grundausbildung positiv abgeschlossen werden.
Nach einem fordernden Auswahlverfahren und einer umfangreichen ärztlichen Untersuchung werden die Teilnehmer/innen zu einem Grundlehrgang der Berufsfeuerwehr Innsbruck zugelassen.
Dieser Lehrgang wird im Tagdienst absolviert und dauert ca. ein halbes Jahr. Er wird nach der Richtlinie des ÖBFV BF-01/09 RL „Grundausbildung Berufsfeuerwehren“ durchgeführt. Da diese Richtlinie das Mindestmaß der Ausbildung mit 640 Unterrichtseinheiten angibt – und der Rest ortsspezifische Inhalte bzw. besondere Erfordernisse sind – kommt man in Innsbruck auf über 900 Unterrichtseinheiten á 50 Minuten (gesamt also über 750 Stunden Ausbildung!). Ziel der Ausbildung soll es sein, eine/n universell ausgebildete/n Feuerwehrfrau/mann in den 24h-Wechseldienst überstellen zu können.
Während dieser Ausbildungsmonate sind die Teilnehmer/innen im Tagdienst und nehmen nicht am Einsatzgeschehen teil – Ausnahmen bilden besondere Einsätze, hier obliegt es der Einschätzung des jeweiligen Einsatzleiters, den Grundlehrgang an die Einsatzstelle als Beobachter zu beordern. Die Ausbildung selbst erfolgt zu einem Großteil hausintern, allerdings werden auch externe Spezialisten in ausgewählten Themenbereichen als Referenten geladen. Bei der Erstellung des Ausbildungsplans wird auf die Gestaltung abwechslungsreicher Tage wert gelegt und so wechseln Theorieeinheiten, Übungen und Exkursionen. Die Themenbereiche umfassen alles, was ein/e Berufsfeuerwehrfrau/mann können muss – vom Lenken eines Einsatzfahrzeuges, Branddienst, technischer Hilfsdienst, Schadstoffdienst, Nachrichtendienst, Rettungsschwimmen, Organisation und gesetzliche Grundlagen, SRHT (spezielles Retten aus Höhen und Tiefen) bis zu Erste-Hilfe usw.
Zu den genannten Themenbereichen gibt es schriftliche, mündliche und praktische Teilprüfungen. Die Abschlussprüfung gliedert sich wieder in mehrere Teile und ist vor einer Kommission, bestehend aus dem Kommando und Offizieren der Berufsfeuerwehr, abzulegen. Bei positivem Erfolg erfolgt die Überstellung in den Branddienst und somit in die aktive Mannschaft!
OBR Ing. Marcus Wimmer
Ich will zur Berufsfeuerwehr…
Bei Bedarf, d.h. in unregelmäßigen Abständen werden vom Stadtmagistrat Innsbruck zugleich mehrere Dienstposten für den Branddienst in Medien und auf der Homepage der Stadt Innsbruck (http://www.innsbruck.gv.at/bewerbung) ausgeschrieben. Mit den in einem Auswahlverfahren gereihten und ausgewählten Frauen und Männern wir dann ein Grundlehrgang gestartet, dessen erfolgreicher Abschluss Voraussetzung für die Übernahme in den Dienstvertrag als Branddienst-Mitarbeiter ist.
Voraussetzungen:
- Abschluss eines technischen Lehrberufs
- Mindestalter 21 Jahre
- Führerscheinklasse C
- uneingeschränkte körperliche und geistige Eignung
- persönliche Kompetenzen wie z.B.: Belastbarkeit, Einsatzbereitschaft, Flexibilität, Teamfähigkeit
- Mitgliedschaft bei einer Feuerwehr von Vorteil
Das Auswahlverfahren wird durch den Stadtmagistrat Innsbruck administriert und besteht aus einer Vorselektion zur Prüfung der Formalkriterien, einem Sporttest, einem Persönlichkeitstest, einer medizinischen Untersuchung und einem Bewerbungsgespräch.
Aus- und Weiterbildung:
Nach der Aufnahme erfolgt die Grundausbildung als Grundvoraussetzung für den Einsatz in der Löschgruppe. Im Laufe des Dienstes sind kontinuierlich weitere Aus- und Fortbildungen zu absolvieren. Für eine Laufbahn als Gruppenkommandant oder Sonderfahrzeugmaschinist sind feuerwehrinterne Kurse zu absolvieren.
Initiativbewerbungen können eingebracht werden, diese werden evident gehalten. Die entsprechenden Kriterien, wie sie auf der Homepage der Stadt Innsbruck aufgelistet sind, sind dabei zu berücksichtigen.
Kontakt: BD Mag. (FH) Helmut Hager, post.berufsfeuerwehr@magibk.at