Vor zehn Jahren wurden die ersten Feuerwehr-Führerscheine ausgestellt – nun ist es Zeit, diese nach 10 Jahren verlängern zu lassen. <b>Nur ein verlängerter Führerschein behält auch seine Gültigkeit mit den Sonderbestimmungen für Feuerwehr-Kameraden!</B>
Verlängert werden kann der Führerschein bei jedem (Feuerwehr)Arzt, der u.a. ATS- oder Tauglichkeitsuntersuchungen durchführt.
Nähere Details siehe Artikel aus der <a href="../download/berichte/aerztekammer_tirol_mitteilungen.pdf" href=ffs>Zeitschrift der Ärztekammer für Tirol</a>
Ein verlängerter Führerschein wird im FDIS eingetragen, indem beim einzelnen Mitglied unter "Feuerwehrführerscheine" die Schaltfläche "Ansuchen um Verlängerung" angeklickt wird. Dieses Ansuchen wird dann vom LFV bearbeitet
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Autor: Markus Strobl
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Original-URL: https://www.feuerwehr-innsbruck.at/html/bericht.php?id=751